Impressum

Anbieterkennzeichnung nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag.

Entwurf ohne anwaltliche Prüfung.
Dieser Entwurf ist nicht anwaltlich geprüft. Ein unvollständiges Impressum ist abmahnfähig — die Angaben gehören vor dem öffentlichen Betrieb einmal durch eine Kanzlei.
Diese Seite ist ein Platzhalter und muss vor dem öffentlichen Betrieb ausgefüllt werden.
Das Impressum ist in Deutschland Pflicht und muss vollständig, richtig und ohne Umwege erreichbar sein. Die Angaben kann nur der Betreiber selbst machen — sie werden hier bewusst nicht erfunden.

Anbieter

Anbieter dieses Dienstes und Verantwortlicher im Sinne von § 5 DDG ist die nachstehend genannte Gesellschaft. Der Name muss wörtlich dem Handelsregister entsprechen, einschließlich der Rechtsform.

PlatzhalterFirmenname mit Rechtsform, wie er im Handelsregister steht

Anschrift

Ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach genügt nicht.

PlatzhalterStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort

Vertretungsberechtigte

Namen der Personen, die die Gesellschaft nach außen vertreten — bei einer GmbH die Geschäftsführung.

PlatzhalterNamen der Geschäftsführung

Kontakt

Eine unmittelbare und wirksame Kontaktaufnahme muss möglich sein. Dazu gehören eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg, der ohne Verzögerung zu einer Antwort führt.

PlatzhalterE-Mail-Adresse und Telefonnummer

Registereintrag

Registergericht und Registernummer, sofern das Unternehmen eingetragen ist.

PlatzhalterRegistergericht und Handelsregisternummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz, sofern vorhanden.

PlatzhalterUSt-IdNr.

Verantwortlich für den Inhalt

Name und Anschrift der inhaltlich verantwortlichen Person nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. Bei einer Ein-Personen-Geschäftsführung ist das in der Regel dieselbe Person wie oben, sie muss aber ausdrücklich benannt werden.

PlatzhalterName und Anschrift der verantwortlichen Person

Streitbeilegung

Ob eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt, ist eine Entscheidung des Betreibers und muss hier angegeben werden. Kastalia richtet sich an Unternehmen; Verbraucherverträge sind nicht vorgesehen.

PlatzhalterErklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren